Bekanntmachungen

Beantragung von Landeslizenzen für die Saison 2004

Geschrieben von Ringerverband NRW
Bei der Beantragung von Landeslizenzen für nichtdeutsche Ringer sind ab dem 2004-01-01 zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
  • Nichtdeutsche Sportler, die laut Startausweis keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen bei der Beantragung der Landeslizenz zusätzlich – sofern die gesetzlichen Bestimmungen dieses erfordern ‑ eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Diese muss mindestens bis zum Ablauf der Mannschaftssaison Gültigkeit besitzen. Touristenvisa werden als Aufenthaltserlaubnis nicht anerkannt. Auf Verlangen ist dem Ringerverband NRW der Wohnsitz durch Meldebescheinigung nachzuweisen.
     
  • Sofern der Lizenzantrag bei Mannschaftskämpfen der Ober-, Verbands-, Landes- und Bezirksligen an der Waage eingereicht wird, ist die erforderliche Aufenthaltserlaubnis beizufügen.
     
  • Lizenzanträge, die ohne die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, sind ungültig und werden ohne Bearbeitung an den Verein zurückgesandt.
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