Bekanntmachungen

N6 Status

Geschrieben von Ringerverband
Die Mitgliederversammlung des RV NRW hat beschlossen, ab der Saison 2011 in den Ligen des RV NRW die N6-Regelung des DRB zu übernehmen. Der N6-Status kann von den Vereinen formlos beim Ringerverband NRW (VP Sport) beantragt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Startausweis
  • Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Sportler seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist
  • Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Bescheinigung der Krankenkasse, Schulbescheinigung, etc.). Dieser Nachweis ist ebenfalls über einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren zu erbringen
Die Feststellung des Status erfolgt durch das DRB-Generalsekretariat. Erst mit Eintragung in den Startausweis, gilt der Status als festgestellt. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich.

Nichtdeutsche, die in Deutschland geboren sind, brauchen diesen Status nicht beantragen, da für sie der Status "ND" gilt.
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