Bekanntmachungen
Beantragung N6-Status
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- Erstellt: Mittwoch, 22. Juni 2016 11:03
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Wir weisen bzgl. des N6-Status - bezogen auf die NRW-Ligen - auf folgende Punkte hin:
Die Sonderregelungen „Nichtdeutscher in Deutschland geboren (ND)“ und „Sportdeutscher (SD)“ werden nicht mehr angewandt. Folglich benötigen auch diese Personen einen N6-Status, sofern sie nicht Unionsbürger (EU-28) sind und nicht als Nichtdeutsche zählen sollen. Bitte beachten: Die Erteilung des N6-Status durch den DRB dauert in der Regel 10 Arbeitstage !!!
Einzureichende Unterlagen
- Antrag auf Feststellung des Status N6 (sh. Anlage)
- Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Sportler seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist.
- Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Bescheinigung der Krankenkasse oder Rentenversicherung, Schulbescheinigung etc.). Dieser Nachweis ist ebenfalls über einen Zeitraum von 6 Jahren zu erbringen.
- Startausweis
Hinweise zur Beantragung / Bearbeitung:
- Alle Unterlagen sind zunächst beim RV NRW einzureichen. Dieser leitet den Antrag an den DRB weiter.
- Die Feststellung des Status erfolgt durch das Generalsekretariat des DRB
- Erst mit der Eintragung im Startausweis (N6-Status ab ….) gilt der Status als festgestellt. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich.
- Die Gebühr für die erstmalige Feststellung des N6-Status beträgt 25,00 Euro bzw. 10,00 Euro für die Verlängerung. Diese wird durch den DRB erhoben.
- Die Überprüfung des Status N6 muss jährlich vorgenommen werden, da Fälle bekannt wurden, in denen Ringer nach Erteilung des Status Ihren Aufenthalt in Deutschland unterbrochen haben.
- Nichtdeutsche, die Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU (EU-28) sind, benötigen in den Ligen des RV NRW den Status N6 nicht.
Anlage: Antrag Feststellung N6