Bekanntmachungen

Corona-Regeln im Sport ab 04.12.2021

Geschrieben von Carsten Schäfer

Mit dem 04.12.2021 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb – insbesondere die Mannschaftskämpfe ab dem jetzigen Wochenende – hat.

Wir haben die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht zusammengestellt. Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtlich verbindlich ist alleine der Text der Verordnung.

1. Aktive Sportler
  a) Keine Nachweispflicht bis zum Alter von 15 Jahren.
  b) Keine Nachweispflicht für 16 und 17-jährige. Diese Regelung gilt befristet bis zum 16.01.2022.
  c) Ab 18 Jahre: 3G, wobei ein PCR-Test zwingend ist, sofern der Sportler nicht geimpft oder genesen ist. Schnelltest oder Selbsttests reichen nicht aus. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
     
2. Ehrenamtliches Personal (Trainer, Betreuer, Kampfrichter, etc.)
  a) 3G, wobei ein Schnelltest ausreichend ist, sofern die Person nicht geimpft oder genesen ist. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  b) Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben ständig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
     
3. Zuschauer
  a) Keine Nachweispflicht bis zum Alter von 15 Jahren.
  b) Ab 16 Jahre: 2G. Kein Zugang für nicht geimpfte oder genesene Personen.
  c) Maskenpflicht am Sitzplatz, wenn ein Abstand von 1,5m oder ein Sitzplan nach Schachbrettmuster nicht sichergestellt werden kann.

Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Die Sportler werden nochmals vom Kampfrichter kontrolliert.

Anlage: Corona-Schutzverordnung (04.12.2021)

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