Bekanntmachungen

N6-Status

Geschrieben von Oliver Stach
Wir bitten um Beachtung bzgl. einer Mitteilung des DRB.

Alle Sportler, die bereits einen N6-Status im Startausweis haben, müssen diesen Status jährlich mit den erforderlichen Unterlagen überprüfen lassen.

Der Startausweis erhält einen Prüfvermerk. Ohne den jährlichen Prüfvermerk kann der Sportler nur als Nichtdeutscher starten.

N6 Status

Der N6-Status kann beim DRB Generalsekretariat beantragt werden.

Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  1. Startausweis
  2. Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Sportler seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist
  3. Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Bescheinigung der Krankenkasse oder Rentenversicherung, Schulbescheinigung etc.). Dieser Nachweis ist ebenfalls über einen Zeitraum von 6 Jahren zu erbringen.
Die Feststellung des Status erfolgt durch das Generalsekretariat des DRB. Erst mit der Eintragung im Startausweis (N6-Status ab ….) gilt der Status als festgestellt. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich.

Die Überprüfung des Status N6 muss jährlich vorgenommen werden, da Fälle bekannt wurden in denen Ringer nach Erteilung des Status Ihren Aufenthalt in Deutschland unterbrochen haben.

Nichtdeutsche, die in Deutschland geboren wurden, brauchen diesen Status nicht zu beantragen, da für Sie der Status „ND“ gilt.