Bekanntmachungen
Corona-Regeln im Sport ab 04.12.2021
- Details
- Erstellt: Freitag, 03. Dezember 2021 22:46
- — Zugriffe: 663
Mit dem 04.12.2021 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb – insbesondere die Mannschaftskämpfe ab dem jetzigen Wochenende – hat.
Wir haben die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht zusammengestellt. Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtlich verbindlich ist alleine der Text der Verordnung.
1. | Aktive Sportler | |
a) | Keine Nachweispflicht bis zum Alter von 15 Jahren. | |
b) | Keine Nachweispflicht für 16 und 17-jährige. Diese Regelung gilt befristet bis zum 16.01.2022. | |
c) | Ab 18 Jahre: 3G, wobei ein PCR-Test zwingend ist, sofern der Sportler nicht geimpft oder genesen ist. Schnelltest oder Selbsttests reichen nicht aus. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. | |
2. | Ehrenamtliches Personal (Trainer, Betreuer, Kampfrichter, etc.) | |
a) | 3G, wobei ein Schnelltest ausreichend ist, sofern die Person nicht geimpft oder genesen ist. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. | |
b) | Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben ständig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. | |
3. | Zuschauer | |
a) | Keine Nachweispflicht bis zum Alter von 15 Jahren. | |
b) | Ab 16 Jahre: 2G. Kein Zugang für nicht geimpfte oder genesene Personen. | |
c) | Maskenpflicht am Sitzplatz, wenn ein Abstand von 1,5m oder ein Sitzplan nach Schachbrettmuster nicht sichergestellt werden kann. |
Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Die Sportler werden nochmals vom Kampfrichter kontrolliert.