Bekanntmachungen

Integrationsbeauftragter

Geschrieben von Carsten Schäfer

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass innerhalb des Ringerverbandes NRW die Funktion eines/einer Integrationsbeauftragten (m/w/d) besetzt werden soll. Dieser Beschluss soll nunmehr umgesetzt werden.

Der/ Die Integrationsbeauftragte beschäftigt sich grundsätzlich mit allen Fragestellungen und Aufgabenbereichen, die sich im Rahmen der Integration ergeben.

Die Integration bezieht sich nicht nur auf den Bereich Migration, sondern auch auf die Bereiche Menschen mit Behinderung (Inklusion) und LGBTQ.

Zu diesen Aufgaben gehören u.a.:

Der/ Die Integrationsbeauftragte wird vom Präsidium eingesetzt, ist beratendes Mitglied des Hauptausschusses und nimmt bei Bedarf an deren Sitzungen teil. Er/ Sie ist nicht berechtigt den Verband nach innen oder außen zu vertreten oder im Namen des Verbandes Rechtsgeschäfte einzugehen.

Die Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt.

Personen, die Interesse an der Ausübung haben, werden geben sich an die Geschäftsstelle des Verbandes zu wenden.