Bekanntmachungen

Anpassung Gastringerreglung

Geschrieben von Carsten Schäfer

Nachdem es in den letzten 2 Wochen insgesamt 4 Mannschaftsrückzüge (Bönen / Gütersloh / Detmold / Marten II) in den Landes- und Bezirksligen gab, hat heute der Vorstand des Ringerverbandes NRW beschlossen, die Gastringerregel für die Bezirks- und Landesliga anzupassen.

Die in Nr. 32 Ziffer 4 der Richtlinien für Mannschaftskämpfe genannten Antragsfristen entfallen für die Landes- und Bezirksliga ab dem 18.08.2022. Das heißt, dass Gastringeranträge jederzeit von den Vereinen der Landes- und Bezirksliga gestellt werden können. Das Gastringerrecht gilt unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung.

Bei der Beschlussfassung gab es folgende Beweggründe: