Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Landessichtungsturniere 2022

Der Ringerverband NRW plant aktuell 2 Landessichtungsturniere durchzuführen.

04.09.2022 Jugend B-C-D-E (m/w) Freistil 3 Matten
23.10.2022 Jugend B-C-D  (m) gr.-röm. Stil 3 Matten

Vereine, die eine dieser Veranstaltungen ausrichten wollen, melden sich bitte bis zum 20.05.2022 beim Ringerverband NRW.

Neuwahl des Präsidiums

Anlässlich der Mitgliederversammlung des RV NRW am 02.04.2022 fanden u.a. Neuwahlen statt. Die nachstehenden Personen wurden in ihre Funktionen gewählt:

Präsident Jörg Helmdach
Vizepräsident Björn Holk
Vizepräsident Uwe Manz
Referenten für Ligen Detlev Ewert
Referentin für Frauenringen Vanessa Seelig
Referenten für Medien und Kommunikation Julian Düwel
Referenten für Aus- und Fortbildung Holger Nowakowski
Referentin für Kampfrichter Maria Anselm
Referenten für Jugend, Schul- und Breitensport Kurt Schröer
Verbandsrechtausschuss I Nina Kahriman
Verbandsrechtausschuss II Georg Neumayer

Eine Anpassung der Internetseite und die Mitteilung der Kontaktadressen erfolgt im Laufe der kommenden Woche.

Infos aus dem Verband

Das erste Zusammenkommen des neuen Vorstandes ist nun Geschichte. Die Agenda war umfangreich und der Abend wurde für alle Beteiligten dementsprechend sehr lang.

Herauskristallisiert haben sich vor allem die Themen Trainingsstruktur und Leistungssportentwicklung, Förderung des Frauenringens, das neu aufkommende Beach-Wrestling sowie die Struktur der NRW-Ligen inklusive Jugendliga.

Der RV NRW positioniert sich klar für das Frauenringen und möchte unseren Athletinnen die Möglichkeit geben, sich zu zeigen. Besonders die Nachwuchsgewinnung soll weiter gefördert und ausgebaut werden. Im Sinne des Solidarprinzips könnten finanzielle Mittel und Leistungen die engagierten Vereine dabei unterstützen.

Im Jahr 2028 ist zudem geplant das Beach-Wrestling, für weibliche Aktive, ins Olympische Programm aufzunehmen. Hier möchte unser Ringerverband Vorreiter sein. Im Hinblick auf die Beach-Wrestling DM am 23.07.2022 in Hallbergmoos wird der Verband für alle interessierten Sportlerinnen und Sportler Vorbereitungsmaßnahmen (Regelkunde, freies Training) organisieren. Termine werden noch veröffentlicht.

Abschließend wurde das Thema Liga-Struktur behandelt. Die Ligenzusammensetzung und Durchführung der Saison 2022 entspricht den Vorgaben der Vorjahre. Die vergangenen Jahre haben, auch pandemiebedingt, eine langfristige Planung nicht möglich gemacht. Ab der Saison 2023 sollen die Vereine deshalb Planungssicherheit bekommen und die Struktur für mehrere Jahre festgelegt werden. Die jeweiligen Vorschläge der Vereine werden, in der Findung dazu, berücksichtigt. Hierfür gibt der RV NRW die Möglichkeit, diese bis zum 20.05.2022 an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden. Anschließend legt der Hauptausschuss die Rahmenbedingungen fest. Die Vorschläge sollten gemeinschaftlich sowie mit Erklärungen und Nennung der jeweiligen Hintergründe, vorbereitet sein.

Dies gilt ebenso für eine mögliche Jugendliga, die von einigen Vertretern gefordert wurde. Die Vereine werden auch hier gebeten, bis zum 20.05.2022 Interesse zu melden bzw. Konzepte (Mannschaftsgröße, Turnier-, Liga-Modus, etc.) vorzulegen, die eine Durchführung erlauben.

Trainerausbildung 2022

Der Referent für Aus- und Fortbildung Holger Nowakowski bietet für 2022 wieder einen Lehrgang zum Erwerb der Trainer C-Lizenz an:

Ausbildungsabschnitt Termin Veranstaltungsort
Teil 1 30.04. - 01.05.2022 Hennef
Teil 2 04.06. - 05.06.2022 Hennef 
Teil 3 18.06. - 19.06.2022 Hennef
Teil 4 21.08.2022 N.N.
Teil 5 11.09.2022 N.N.
Teil 6 09.10.2022 (Prüfung) N.N.

Für die Zulassung an der Ausbildung zum C-Trainer sind die in der beigefügten Ausschreibung aufgeführten Vorbedingungen zu beachten. Die Lehrgangsgebühr beträgt 490,00 Euro. Anmeldungen sollten möglichst kurzfirstig bis zum 05.04.2022 erfolgen.

Weiterhin findet ein Lehrgang zur Verlängerung statt:

Ausbildungsabschnitt Termin Veranstaltungsort
Fortbildung 18.06. - 19.06.2022 Hennef

Die Gebühr für die Fortbildung beträgt 130,00 Euro.

Ausschreibung

 

Ausrichtung BM und LM 2023

Vereine, die im Jahr 2023 eine Bezirks- oder Landesmeisterschaft ausrichten möchten, werden gebeten sich bis zum 15.05.2022 beim Ringerverband NRW per E-Mail zu melden.

Erneute Änderung der Wettkampfstätte

Landesmeisterschaften am 26. und 27.03.2022 in Hagen

Die Sporthalle Boelerheide steht am kommenden Wochenende aufgrund einer kurzfristigen Belegung mit ukrainischen Flüchtlingen nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde muss die Sporthalle erneut geändert werden.

Neue Wettkampfstätte:
Sporthalle Wehringhausen
Eugen-Richter-Straße 92, 58089 Hagen

Achtung: bitte der Beschilderung Sporthalle Wehringhausen an der Zielanschrift folgen.

Hinweise Startausweise / Kontrollmarken

Nachstehend bitten wir folgende Hinweise zu beachten:

Startausweise

Folgende Startausweise müssen seit dem 01.01.2022 der Geschäftsstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden:

  • alle Jugendstartausweise von Sportlern/ Sportlerinnen der Geburtsjahrgänge 2004 und älter.
  • Startausweise, in denen Lichtbilder aus dem Jahr 2016 oder älter enthalten sind. Lichtbilder aus dem Jahr 2017 sind bis zum 31.12.2022 gültig. Lichtbilder, die nach der Vollendung des 28. Lebensjahres des Startausweisinhabers (maßgebend ist das Kalenderjahr) ausgewechselt werden, sind dauerhaft gültig.
  • Startausweise von nichtdeutschen Sportlern/ Sportlerinnen der Jahrgänge 2008 und älter, sofern in den Ausweisen noch keine DRB-Kontrollnummer eingetragen ist. In diesem Fall ist neben dem Startausweis ein Starterlaubnisantrag einzureichen.
  • Bei Vereinswechseln und Änderungen an Startausweisen ist immer ein Lichtbild beizufügen.
  • Die Beantragung von Startauweisen an der Waage ist bei Einzelmeisterschaften nicht zulässig. Alle Sportler müssen bei den Bezirks- und Landesmeisterschaften einen gültigen Startausweis besitzen. Ist der Startausweis lediglich vergessen worden, ist ein Start möglich. In diesem Fall wird eine Ordnungsgebühr erhoben.

Kontrollmarken

Die über die Bestandsmeldung bestellten Kontrollmarken für das Jahr 2022 wurden bereits an die Vereine verschickt. Sollten keine Kontrollmarken bestellt worden sein oder noch zusätzliche Marken benötigt werden, so können diese über das Vereinscockpit bestellt werden.

Für die Verwendung der Kontrollmarken 2022 ist folgendes zu beachten:

  • Kontrollmarken Erwachsene
    entspricht in 2022 den Jahrgängen 2004 und älter
  • Kontrollmarken Jugend
    entspricht in 2022 den Jahrgängen 2005 bis 2016

Die oben stehende Zuordnung gilt sowohl für den männlichen als auch für den weiblichen Bereich.

Integrationsbeauftragter

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass innerhalb des Ringerverbandes NRW die Funktion eines/einer Integrationsbeauftragten (m/w/d) besetzt werden soll. Dieser Beschluss soll nunmehr umgesetzt werden.

Der/ Die Integrationsbeauftragte beschäftigt sich grundsätzlich mit allen Fragestellungen und Aufgabenbereichen, die sich im Rahmen der Integration ergeben.

Die Integration bezieht sich nicht nur auf den Bereich Migration, sondern auch auf die Bereiche Menschen mit Behinderung (Inklusion) und LGBTQ.

Zu diesen Aufgaben gehören u.a.:

  • Erarbeitung von Vorschlägen einer Integrationsstrategie für den Verband.
  • Vorschläge zur Gestaltung von Grundsatzfragen der Integrationsarbeit des Verbandes und ggf. Abstimmung mit anderen Partnern des Sports.
  • Berichterstattung gegenüber dem Präsidium, dem Hauptausschuss und der Mitgliederversammlung.
  • Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen der Integration.
  • Analyse und Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von Integrationshemmnissen.
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Problemfelder der verschiedenen Integrationsgruppen (z. B. LGBTQ, Menschen mit Handicap, Ausländer, Spätaussiedler)
  • Koordination der Aktivitäten im Bereich der Integration sowohl innerhalb des Verbandes als auch mit den Partnern des Sports.
  • Evaluation und Controlling der eingeleiteten Maßnahmen
  • Information des Referenten für Medien und Kommunikation über die Aktivitäten und eingeleiteten Maßnahmen im Bereich der Integration.
  • Austausch von Erfahrungsberichten mit anderen Sportverbänden

Der/ Die Integrationsbeauftragte wird vom Präsidium eingesetzt, ist beratendes Mitglied des Hauptausschusses und nimmt bei Bedarf an deren Sitzungen teil. Er/ Sie ist nicht berechtigt den Verband nach innen oder außen zu vertreten oder im Namen des Verbandes Rechtsgeschäfte einzugehen.

Die Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt.

Personen, die Interesse an der Ausübung haben, werden geben sich an die Geschäftsstelle des Verbandes zu wenden.

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