Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Hinweise Startausweise / Kontrollmarken

Nachstehend bitten wir folgende Hinweise zu beachten:

Startausweise

Folgende Startausweise müssen seit dem 01.01.2022 der Geschäftsstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden:

  • alle Jugendstartausweise von Sportlern/ Sportlerinnen der Geburtsjahrgänge 2004 und älter.
  • Startausweise, in denen Lichtbilder aus dem Jahr 2016 oder älter enthalten sind. Lichtbilder aus dem Jahr 2017 sind bis zum 31.12.2022 gültig. Lichtbilder, die nach der Vollendung des 28. Lebensjahres des Startausweisinhabers (maßgebend ist das Kalenderjahr) ausgewechselt werden, sind dauerhaft gültig.
  • Startausweise von nichtdeutschen Sportlern/ Sportlerinnen der Jahrgänge 2008 und älter, sofern in den Ausweisen noch keine DRB-Kontrollnummer eingetragen ist. In diesem Fall ist neben dem Startausweis ein Starterlaubnisantrag einzureichen.
  • Bei Vereinswechseln und Änderungen an Startausweisen ist immer ein Lichtbild beizufügen.
  • Die Beantragung von Startauweisen an der Waage ist bei Einzelmeisterschaften nicht zulässig. Alle Sportler müssen bei den Bezirks- und Landesmeisterschaften einen gültigen Startausweis besitzen. Ist der Startausweis lediglich vergessen worden, ist ein Start möglich. In diesem Fall wird eine Ordnungsgebühr erhoben.

Kontrollmarken

Die über die Bestandsmeldung bestellten Kontrollmarken für das Jahr 2022 wurden bereits an die Vereine verschickt. Sollten keine Kontrollmarken bestellt worden sein oder noch zusätzliche Marken benötigt werden, so können diese über das Vereinscockpit bestellt werden.

Für die Verwendung der Kontrollmarken 2022 ist folgendes zu beachten:

  • Kontrollmarken Erwachsene
    entspricht in 2022 den Jahrgängen 2004 und älter
  • Kontrollmarken Jugend
    entspricht in 2022 den Jahrgängen 2005 bis 2016

Die oben stehende Zuordnung gilt sowohl für den männlichen als auch für den weiblichen Bereich.

Integrationsbeauftragter

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass innerhalb des Ringerverbandes NRW die Funktion eines/einer Integrationsbeauftragten (m/w/d) besetzt werden soll. Dieser Beschluss soll nunmehr umgesetzt werden.

Der/ Die Integrationsbeauftragte beschäftigt sich grundsätzlich mit allen Fragestellungen und Aufgabenbereichen, die sich im Rahmen der Integration ergeben.

Die Integration bezieht sich nicht nur auf den Bereich Migration, sondern auch auf die Bereiche Menschen mit Behinderung (Inklusion) und LGBTQ.

Zu diesen Aufgaben gehören u.a.:

  • Erarbeitung von Vorschlägen einer Integrationsstrategie für den Verband.
  • Vorschläge zur Gestaltung von Grundsatzfragen der Integrationsarbeit des Verbandes und ggf. Abstimmung mit anderen Partnern des Sports.
  • Berichterstattung gegenüber dem Präsidium, dem Hauptausschuss und der Mitgliederversammlung.
  • Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen der Integration.
  • Analyse und Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von Integrationshemmnissen.
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Problemfelder der verschiedenen Integrationsgruppen (z. B. LGBTQ, Menschen mit Handicap, Ausländer, Spätaussiedler)
  • Koordination der Aktivitäten im Bereich der Integration sowohl innerhalb des Verbandes als auch mit den Partnern des Sports.
  • Evaluation und Controlling der eingeleiteten Maßnahmen
  • Information des Referenten für Medien und Kommunikation über die Aktivitäten und eingeleiteten Maßnahmen im Bereich der Integration.
  • Austausch von Erfahrungsberichten mit anderen Sportverbänden

Der/ Die Integrationsbeauftragte wird vom Präsidium eingesetzt, ist beratendes Mitglied des Hauptausschusses und nimmt bei Bedarf an deren Sitzungen teil. Er/ Sie ist nicht berechtigt den Verband nach innen oder außen zu vertreten oder im Namen des Verbandes Rechtsgeschäfte einzugehen.

Die Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt.

Personen, die Interesse an der Ausübung haben, werden geben sich an die Geschäftsstelle des Verbandes zu wenden.

Neuwahl des Präsidiums

Anlässlich der Mitgliederversammlung des RV NRW am 02.04.2022 fanden u.a. Neuwahlen statt. Die nachstehenden Personen wurden in ihre Funktionen gewählt:

Präsident Jörg Helmdach
Vizepräsident Björn Holk
Vizepräsident Uwe Manz
Referenten für Ligen Detlev Ewert
Referentin für Frauenringen Vanessa Seelig
Referenten für Medien und Kommunikation Julian Düwel
Referenten für Aus- und Fortbildung Holger Nowakowski
Referentin für Kampfrichter Maria Anselm
Referenten für Jugend, Schul- und Breitensport Kurt Schröer
Verbandsrechtausschuss I Nina Kahriman
Verbandsrechtausschuss II Georg Neumayer

Eine Anpassung der Internetseite und die Mitteilung der Kontaktadressen erfolgt im Laufe der kommenden Woche.

Ausschreibung LM 2022

Die Ausschreibung der Landesmeisterschaften 2022 steht als Download zur Verfügung.

Ausschreibung LM 2022

Trainerausbildung 2022

Der Referent für Aus- und Fortbildung Holger Nowakowski bietet für 2022 wieder einen Lehrgang zum Erwerb der Trainer C-Lizenz an:

Ausbildungsabschnitt Termin Veranstaltungsort
Teil 1 30.04. - 01.05.2022 Hennef
Teil 2 04.06. - 05.06.2022 Hennef 
Teil 3 18.06. - 19.06.2022 Hennef
Teil 4 21.08.2022 N.N.
Teil 5 11.09.2022 N.N.
Teil 6 09.10.2022 (Prüfung) N.N.

Für die Zulassung an der Ausbildung zum C-Trainer sind die in der beigefügten Ausschreibung aufgeführten Vorbedingungen zu beachten. Die Lehrgangsgebühr beträgt 490,00 Euro. Anmeldungen sollten möglichst kurzfirstig bis zum 05.04.2022 erfolgen.

Weiterhin findet ein Lehrgang zur Verlängerung statt:

Ausbildungsabschnitt Termin Veranstaltungsort
Fortbildung 18.06. - 19.06.2022 Hennef

Die Gebühr für die Fortbildung beträgt 130,00 Euro.

Ausschreibung

 

Corona-Regeln im Sport ab 04.12.2021

Mit dem 04.12.2021 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb – insbesondere die Mannschaftskämpfe ab dem jetzigen Wochenende – hat.

Wir haben die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht zusammengestellt. Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtlich verbindlich ist alleine der Text der Verordnung.

1. Aktive Sportler
  a) Keine Nachweispflicht bis zum Alter von 15 Jahren.
  b) Keine Nachweispflicht für 16 und 17-jährige. Diese Regelung gilt befristet bis zum 16.01.2022.
  c) Ab 18 Jahre: 3G, wobei ein PCR-Test zwingend ist, sofern der Sportler nicht geimpft oder genesen ist. Schnelltest oder Selbsttests reichen nicht aus. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
     
2. Ehrenamtliches Personal (Trainer, Betreuer, Kampfrichter, etc.)
  a) 3G, wobei ein Schnelltest ausreichend ist, sofern die Person nicht geimpft oder genesen ist. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  b) Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben ständig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
     
3. Zuschauer
  a) Keine Nachweispflicht bis zum Alter von 15 Jahren.
  b) Ab 16 Jahre: 2G. Kein Zugang für nicht geimpfte oder genesene Personen.
  c) Maskenpflicht am Sitzplatz, wenn ein Abstand von 1,5m oder ein Sitzplan nach Schachbrettmuster nicht sichergestellt werden kann.

Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Die Sportler werden nochmals vom Kampfrichter kontrolliert.

Anlage: Corona-Schutzverordnung (04.12.2021)

Erneute Änderung der Wettkampfstätte

Landesmeisterschaften am 26. und 27.03.2022 in Hagen

Die Sporthalle Boelerheide steht am kommenden Wochenende aufgrund einer kurzfristigen Belegung mit ukrainischen Flüchtlingen nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde muss die Sporthalle erneut geändert werden.

Neue Wettkampfstätte:
Sporthalle Wehringhausen
Eugen-Richter-Straße 92, 58089 Hagen

Achtung: bitte der Beschilderung Sporthalle Wehringhausen an der Zielanschrift folgen.

Aktuelles zur Mannschaftssaison 2021

Aufgrund einer Mitteilung des Hessischen Ringerverbandes erhalten wir Anfragen, wie weiterhin mit der Mannschaftssaison in NRW verfahren wird.

Der Vorstand hält aktuell an der Weiterführung der Saison 2021 fest.

Die aktuellen 3G-Regeln erlauben eine Durchführung von Training und Wettkampf nach wie vor. Die Vereine haben zudem die Möglichkeit, bei Zuschauern auf 2G umzusteigen oder auch gänzlich auf Zuschauer zu verzichten.

Selbst für den Fall, dass die Landesregierung einen generellen Umstieg bei den Sportlern auf 2G verfügt, wäre dieses aus unserer Sicht noch kein KO-Kriterium, da der überwiegende Teil der Sportler ohnehin über einen vollständigen Impfschutz verfügt.

In Zeiten des staatlich verordneten Lock-Downs haben wir uns immer wieder für eine Perspektive für den Amateursport eingesetzt. Die nun bestehenden Möglichkeiten geben den Vereinen diese Perspektive, welche es zu nutzten gilt. Eine Weiterführung der Mannschaftssaison ist nach unserer Einschätzung wichtig, um insbesondere die Vereinsstrukturen wieder zu stärken.

Wir werden natürlich die Entwicklung der Pandemie beobachten und die jeweils geltenden Verordnungen beachten.

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