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Erstellt: Mittwoch, 06. April 2022 21:10
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— Geschrieben von Carsten Schäfer
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Nachstehend bitten wir folgende Hinweise zu beachten:
Startausweise
Folgende Startausweise müssen seit dem 01.01.2022 der Geschäftsstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden:
- alle Jugendstartausweise von Sportlern/ Sportlerinnen der Geburtsjahrgänge 2004 und älter.
- Startausweise, in denen Lichtbilder aus dem Jahr 2016 oder älter enthalten sind. Lichtbilder aus dem Jahr 2017 sind bis zum 31.12.2022 gültig. Lichtbilder, die nach der Vollendung des 28. Lebensjahres des Startausweisinhabers (maßgebend ist das Kalenderjahr) ausgewechselt werden, sind dauerhaft gültig.
- Startausweise von nichtdeutschen Sportlern/ Sportlerinnen der Jahrgänge 2008 und älter, sofern in den Ausweisen noch keine DRB-Kontrollnummer eingetragen ist. In diesem Fall ist neben dem Startausweis ein Starterlaubnisantrag einzureichen.
- Bei Vereinswechseln und Änderungen an Startausweisen ist immer ein Lichtbild beizufügen.
- Die Beantragung von Startauweisen an der Waage ist bei Einzelmeisterschaften nicht zulässig. Alle Sportler müssen bei den Bezirks- und Landesmeisterschaften einen gültigen Startausweis besitzen. Ist der Startausweis lediglich vergessen worden, ist ein Start möglich. In diesem Fall wird eine Ordnungsgebühr erhoben.
Kontrollmarken
Die über die Bestandsmeldung bestellten Kontrollmarken für das Jahr 2022 wurden bereits an die Vereine verschickt. Sollten keine Kontrollmarken bestellt worden sein oder noch zusätzliche Marken benötigt werden, so können diese über das Vereinscockpit bestellt werden.
Für die Verwendung der Kontrollmarken 2022 ist folgendes zu beachten:
- Kontrollmarken Erwachsene
entspricht in 2022 den Jahrgängen 2004 und älter
- Kontrollmarken Jugend
entspricht in 2022 den Jahrgängen 2005 bis 2016
Die oben stehende Zuordnung gilt sowohl für den männlichen als auch für den weiblichen Bereich.
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Erstellt: Sonntag, 06. Februar 2022 22:59
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— Geschrieben von Carsten Schäfer
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Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass innerhalb des Ringerverbandes NRW die Funktion eines/einer Integrationsbeauftragten (m/w/d) besetzt werden soll. Dieser Beschluss soll nunmehr umgesetzt werden.
Der/ Die Integrationsbeauftragte beschäftigt sich grundsätzlich mit allen Fragestellungen und Aufgabenbereichen, die sich im Rahmen der Integration ergeben.
Die Integration bezieht sich nicht nur auf den Bereich Migration, sondern auch auf die Bereiche Menschen mit Behinderung (Inklusion) und LGBTQ.
Zu diesen Aufgaben gehören u.a.:
- Erarbeitung von Vorschlägen einer Integrationsstrategie für den Verband.
- Vorschläge zur Gestaltung von Grundsatzfragen der Integrationsarbeit des Verbandes und ggf. Abstimmung mit anderen Partnern des Sports.
- Berichterstattung gegenüber dem Präsidium, dem Hauptausschuss und der Mitgliederversammlung.
- Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen der Integration.
- Analyse und Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von Integrationshemmnissen.
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Problemfelder der verschiedenen Integrationsgruppen (z. B. LGBTQ, Menschen mit Handicap, Ausländer, Spätaussiedler)
- Koordination der Aktivitäten im Bereich der Integration sowohl innerhalb des Verbandes als auch mit den Partnern des Sports.
- Evaluation und Controlling der eingeleiteten Maßnahmen
- Information des Referenten für Medien und Kommunikation über die Aktivitäten und eingeleiteten Maßnahmen im Bereich der Integration.
- Austausch von Erfahrungsberichten mit anderen Sportverbänden
Der/ Die Integrationsbeauftragte wird vom Präsidium eingesetzt, ist beratendes Mitglied des Hauptausschusses und nimmt bei Bedarf an deren Sitzungen teil. Er/ Sie ist nicht berechtigt den Verband nach innen oder außen zu vertreten oder im Namen des Verbandes Rechtsgeschäfte einzugehen.
Die Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt.
Personen, die Interesse an der Ausübung haben, werden geben sich an die Geschäftsstelle des Verbandes zu wenden.